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  • Teilnahmebedingungen:
    Gewinnspiel "Ein Wochenende mit dem Kia EV4"

    Bitte lesen Sie diese Teilnahmebedingungen aufmerksam durch. Mit Ihrer Teilnahme am "Ein Wochenende mit dem Kia EV4" Gewinnspiel (im Folgenden "Gewinnspiel" genannt), das von der Kia Deutschland GmbH, Theodor-Heuss-Allee 11, 60486 Frankfurt, Email: info@kia.de, Telefon: 0 800 777 30 44 (im Folgenden "Kia" genannt) präsentiert wird, stimmen Sie den nachfolgenden Bedingungen zu und Erteilen die Einwilligung zur Zustellung von E-Mails im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel Die Teilnahmebedingungen gelten für die Dauer des Gewinnspiels, das heißt vom 08.11.2025 bis einschließlich 15.11.2025.

    Um Ihnen den Lesefluss zu erleichtern, beschränken wir uns in einigen Fällen auf die männliche Bezeichnung. Selbstverständlich sind Angehörige jedweden Geschlechts gleichermaßen gemeint.

    §1 Teilnahmeberechtigung; Ausschlussgründe; Vorbehalte

    1. Die Anmeldung und Teilnahme am Gewinnspiel sind kostenlos. Ggf. können dem Teilnehmer Kosten von seinem Internetprovider berechnet werden, worauf Kia jedoch keinerlei Einfluss hat. Die Personenangaben der Teilnehmer müssen der Wahrheit entsprechen. Nutzer mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen können nicht an dem Gewinnspiel teilnehmen. Kia behält sich bei Teilnahmen von Personen, die nachweislich eine falsche Identität benutzen, rechtliche Schritte vor.
    2. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, unbeschränkt geschäftsfähig sind und einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mehrfachteilnahmen am Gewinnspiel sind nicht erlaubt. Kia behält sich das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, die gegen die angegebenen Teilnahmebedingungen verstoßen. Personen, die unzulässige Hilfen nutzen oder anderweitig durch Manipulationen versuchen im Rahmen des Gewinnspiels einen Vorteil zu erlangen, werden ebenfalls vom Gewinnspiel ausgeschlossen. In diesen Fällen behält sich Kia außerdem das Recht vor, einen bereits vergebenen Preis abzuerkennen und die Rückgabe oder Rückzahlung des Wertes des vergebenen Preises zu verlangen.
    3. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von Kia und der mit Kia konzernrechtlich verbundenen Unternehmen sowie etwaiger anderer Unternehmen, die mit der Durchführung dieses Gewinnspiels beauftragt sind, sowie deren Angehörige.
    4. Kia behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden, beispielsweise wenn aus technischen (Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Aus einer solchen vorzeitigen Beendigung können die Teilnehmer keine Ansprüche gegen Kia ableiten. Kia behält sich für diesen Fall vor, den Gewinn unter den bis dahin feststehenden Teilnehmern zu vergeben.

    § 2 Ablauf der Teilnahme

    1. Kia richtet im Zeitraum vom 08.11.2025 um 08:00 Uhr (MEZ) bis 15.11.2025 um 18:00 Uhr (MEZ) (im Folgenden "Gewinnspielzeitraum") auf einer Unterseite der kia.com/de das Gewinnspiel aus.
    2. Teilnehmer beteiligen sich an dem Gewinnspiel, indem sie das Bewerbungsformular vollständig und korrekt ausfüllen. Die URL zum Gewinnspiel wird über einen QR-Code Aufkleber bereitgestellt, der über den Gewinnspielzeitraum bei teilnehmenden Kia Händlern verfügbar ist. Teilnehmer können den QR-Code mit Ihrem Smartphone scannen, die Gewinnspiel-Fragen beantworten, Ihre Kontaktadressen angeben und das Gewinnspiel-Formular versenden.

    § 3. Gewinn und Bekanntgabe

    1. Als Gewinn wird eine von vier Probefahren über ein Wochenende mit dem Kia EV4 im Wert von 250 Euro verlost. Es muss vor Antritt des Gewinns ein separater Vertrag über die Probefahrt zwischen dem teilnehmenden Kia Händler und dem Gewinner geschlossen werden. Das genaue Datum sowie Zeit der Fahrzeugannahme und -rückgabe ist Bestandteil des Probefahrtvertrages zwischen dem teilnehmenden Kia Händler und dem Gewinner. Alle möglicherweise anfallenden Zusatzkosten (z.B. Reisekosten zum Autohaus, Blockiergebühren) sind vom Gewinner zu tragen.
      Zusätzlich erhält der Gewinner einen Hotelgutschein über 250€ des Anbieters www.hotelgift.com/de/. Darüber hinaus wird dem Gewinner ein 100€ Ladeguthaben, in Form von Kia Charge Gutscheincodes für ein bestehendes Kia Charge Konto zur Verfügung gestellt. Alternativ kann das Ladeguthaben in Bar vom teilnehmenden Händler übergeben werden. Der Hotelgutschein und 100€ Ladeguthaben gelten nur in Verbindung mit der Probefahrt. Keine Barzahlung möglich.
    2. Kia kann nicht garantieren, dass die Probefahrt beim gleichen Kia Händler durchgeführt wird, bei dem auch das Gewinnspiel von Gewinner ausgelöst wurde. Je nach Fahrzeugverfügbarkeit wird Kia dem Gewinner den zuständigen Kia Händler zuweisen.
    3. Die Probefahrt muss bis 31.12.2026 durchgeführt worden sein. Der Zeitpunkt der Probefahrt muss bis zum 31.12.2025 mit dem teilnehmenden Händler vereinbart sein.
    4. Der Gewinner des Gewinnspiels wird von Kia bzw. einer von Kia beauftragten Agentur per Zufallsverfahren am 18.11.2025 ausgelost und kontaktiert. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe der Auswahlbenachrichtigung verfällt der Gewinn und es wird ein neuer Gewinner per Zufallsverfahren von Kia ausgewählt. Der Ersatzgewinner wird am 25.11.2025 gezogen und kontaktiert, erforderliche Rückmeldung am 27.11.2025. Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht übertragbar.
    5. Der Gewinner erhält mit der in § 3 Nr. 4 beschriebenen Auswahlbenachrichtigung alle für die Wahrnehmung des Gewinns nötigen Informationen. Diese werden dem Gewinner an die von ihm im Gewinnspielformular mitzuteilende, gültige E-Mail-Adresse gesendet.

    § 4 Rechte

    Die Teilnehmer tragen die alleinige Haftung und alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihnen im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen Daten und stellen sicher, dass sie über die erforderlichen Rechte an etwaigen von ihnen bereitgestellten digitalen Daten verfügen. Die Teilnehmer haften insoweit gegenüber Kia und halten Kia schadlos für alle entstehenden Verluste und Schäden und für Rechtsstreitigkeiten und Klagen Dritter aufgrund von möglichen Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Dritter im Rahmen der Gewinnspielteilnahme. Die Teilnehmer übernehmen auf eigene Kosten die Abwehr derartiger Rechtsstreitigkeiten und Klagen.

    § 5 Haftung

    1. Kia haftet im Rahmen des Gewinnspiels nur, wenn durch Pflichtverletzungen von Kia, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit einer natürlichen Person verursacht worden ist oder Kia, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wesentliche Pflichten verletzt wurden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
    2. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen von Kia und Ansprüche, die auf die Teilnahme an diesem Gewinnspiel oder die Entgegennahme oder die Verwendung an dieser Teilnahme zurückzuführen sind oder die aufgrund technischer Probleme, Hardware- oder Software-Probleme, abgebrochener, fehlerhafter oder nicht verfügbarer Netzwerkverbindungen entstanden sind, oder für Probleme, die die Möglichkeit des Teilnehmers zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel ggf. einschränken oder unterbinden, sind ausgeschlossen. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen von Kia für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

    § 6 Datenschutz

    1. Bei der Aufnahme, Verarbeitung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten unterliegt Kia den Datenschutzgesetzen von Deutschland. Wenn Teilnehmer jedoch in Bezug auf rechtliche Schritte oder Ansprüche, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel entstehen über E-Mail kommunizieren, sollten sie beachten, dass die Sicherheit der E-Mail im Internet nicht gewährleistet ist. Durch den Versand von sensiblen oder vertraulichen E-Mail-Nachrichten, die nicht verschlüsselt sind, akzeptieren die Teilnehmer diese Unsicherheit und den möglichen Verlust der Geheimhaltung im Internet.
    2. Die für das Gewinnspiel erhobenen Daten werden lediglich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels durch Kia (oder die von ihr beauftragten Agenturen) unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, genutzt, verarbeitet und gespeichert. Nach endgültiger Abwicklung des Gewinnspiels, spätestens jedoch am 31.12.2026, werden diese Daten automatisch gelöscht, sofern die Teilnehmer Kia keine weitergehende Einverständniserklärung zur Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Speicherung seiner Daten gegeben haben.
    3. Teilnehmer können jederzeit von Kia nach Maßgabe der DS-GVO verlangen, dass Kia ihnen:
      • Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Kia verarbeitet, erteilt (Art. 15 DS-GVO),
      • personenbezogene Daten, die sie betreffen und unrichtig sind, berichtigt (Art. 16 DS-GVO) und / oder
      • ihre bei Kia gespeicherten personenbezogenen Daten löscht (Art. 17 DS-GVO),
      • sperrt (Art. 18 DS-GVO) und / oder
      • herausgibt (Art. 20 DS-GVO).
    4. Teilnehmer haben zu beachten, dass je nach Durchführungsstadium, die Teilnahmemöglichkeit entfallen kann. Darüber hinaus haben Teilnehmer das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die auf der Grundlage berechtigter Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 f) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Kia wird ihre Daten dann für diese(n) Zweck(e) nicht mehr verarbeiten, sofern nicht schutzwürdige Interessen überwiegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

      Teilnehmer richten bitte ihre Anfrage an:

      E-Mail: datenschutz@kia.de

      Postadresse:

      Kia Deutschland GmbH
      Datenschutzbeauftragter
      Theodor-Heuss-Allee 11
      60486 Frankfurt am Main

      Tel: 0 800 777 30 44*

      * Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr, kostenfrei im Festnetz der Deutschen Telekom AG, ggf. andere Mobilfunkpreise.

      Wenn Teilnehmer Kia gegenüber ihre Rechte geltend machen, verarbeitet Kia ihre in diesem Zusammenhang erhobenen personenbezogenen Daten zur Beantwortung ihrer Anfrage. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern erfolgt zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

      Unbeschadet ihrer Rechte nach diesem § 6 können Teilnehmer sich bei einer Aufsichtsbehörde für Datenschutz beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten durch KIA gegen die DS-GVO verstößt (Art. 77 DS-GVO).

    § 7 Rechtlicher Rahmen

    1. Informationsmaterial und Erläuterungen zu diesem Gewinnspiel bilden einen festen Bestandteil dieser Bedingungen. Sollten jedoch die Bedingungen im Informationsmaterial und die Erläuterungen zu diesem Gewinnspiel den hier dargelegten Bedingungen widersprechen, sind die hier dargelegten Bedingungen maßgeblich.
    2. Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr.
    3. Eine Barauszahlung oder ein Ersatz des Preises ist nicht vorgesehen, Kia steht es jedoch frei, statt eines Gewinns den Gegenwert an den jeweiligen Gewinner auszuzahlen.
    4. Kia behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, soweit dies rechtlich zulässig ist.

    § 8 Schlussbestimmungen

    1. Kia ist für die Veröffentlichung und Auswertung des Gewinnspiels verantwortlich. Für die Bereitstellung des Preises ist Kia verantwortlich.
    2. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Einklagbarkeit des Gewinns ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht.


    Frankfurt am Main, November 2025