Fahrzeuge
Alle Kia E- und Hybridmodelle.
Geballte Innovations-Power: Lerne unsere elektrifizierten Modelle näher kennen.
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Rechtliche Hinweise
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.
* Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen, u. a. bei Batterie, Lack und Ausstattung.
Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV), Hybrid-Elektrofahrzeugen (HEV) und Plug-in Hybrid Elektrofahrzeugen (PHEV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 7 Jahren ab der Erstzulassung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Niedervoltbatterien (48 V und 12 V) in Mild-Hybrid- Elektrofahrzeugen (MHEV) gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 2 Jahren ab der Erstzulassung, unabhängig von der Kilometerleistung. Ausschließlich bei den Elektrofahrzeugen (EV) und Plug-in Hybrid Elektrofahrzeugen (PHEV) garantiert Kia eine Batteriekapazität von 70 %. Die Kapazitätsminderung der Batterie in HEV- und MHEV-Fahrzeugen ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Wie Sie einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenwirken können, entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung. Weitere Informationen zur Kia-Garantie finden Sie unter www.kia.com/de/garantie.
** Die Reichweite wurde nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Die individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topografie und Nutzung elektrischer Verbraucher haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese u. U. reduzieren.
1 Die Innovationsprämie beläuft sich beim Kauf eines Elektro-Fahrzeugs bei Beantragung im Jahr 2023 auf 6.750 EUR (Nettolistenpreis bis 40.000 EUR) bzw. 4.500 EUR (Nettolistenpreis über 40.000 EUR und bis 65.000 EUR). Die Innovationsprämie wird in Höhe eines Betrages von 4.500 EUR bzw. 3.000 EUR für Elektro-Fahrzeuge als staatlicher Zuschuss und in Höhe von weiteren 2.250 EUR bzw. 1.500 EUR für Elektro-Fahrzeuge als Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises gewährt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie wird durch die auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Innovationsprämie, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Ab dem 1.09.2023 wird die Innovationsprämie auf Privatpersonen beschränkt. Bei Anträgen, die ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 gestellt werden, wird die Innovationsprämie ausschließlich für Elektro-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis 45.000 EUR gewährt und beläuft sich dann auf 4.500 EUR (3.000 EUR staatlicher Zuschuss und weitere 1.500 EUR Herstelleranteil durch Reduzierung des Nettokaufpreises). Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2024. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des gestellten Antrags. Der Herstelleranteil von 2.250 EUR bzw. 1.500 EUR ist bereits in dem ausgewiesenen Endpreis berücksichtigt.
2 In bestimmten Situationen wird auch im Elektro-Modus der Verbrennungsmotor automatisch aktiviert – zum Beispiel, wenn der Ladezustand der Hybridbatterie unter ein bestimmtes Niveau sinkt, der Beschleunigungsbedarf hoch ist oder der Fahrzeuginnenraum beheizt werden soll.