Eine tolle Nachricht, wenn du dir einen vollelektrischen Kia zulegen möchtest: Die Bundesregierung hat sich auf eine neue E-Mobilitätsförderung geeinigt und die wichtigsten Punkte des Förderprogramms³ nun veröffentlicht.
Je nachdem, welche Bedingungen du erfüllst, kannst du bis zu 6.000 Euro Förderprämie
erhalten.
Nur Privatpersonen, keine Unternehmen.
Mit einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen von maximal 80.000 €.
Für jedes Kind erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 €. Für zwei Kinder und mehr beträgt das maximale Haushaltseinkommen 90.000 €.
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge.
Jeder berechtigte Haushalt erhält 3.000 € Basisförderung für vollelektrische Fahrzeuge („EVs“).
Dazu gibt es einen Kinderbonus: 500 € pro Kind für maximal zwei Kinder, also max. 1.000 €.
Einkommensabhängig kann sich die Förderprämie in zwei Stufen erhöhen. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 € um 1.000 €, bei 45.000 € Jahreseinkommen um weitere 1.000 €.
Insgesamt kann die Förderprämie also bei vollelektrischen Fahrzeugen bis zu 6.000 € betragen (3.000 € + 1.000 € maximaler Kinderbonus + 1.000 € maximales Jahreseinkommen 60.000 € + 1.000 € maximales Jahreseinkommen 45.000 €).
Alle Fahrzeuge der EU-Klasse M1, also alle PKW mit rein batterieelektrischem Antrieb.
Nur Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Die Förderung gilt für Kauf und für Leasing.
Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung.
Die Förderung gilt ab sofort und rückwirkend für alle förderfähigen Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.
Der Antrag kann bis zu einem Jahr nach Zulassung eingereicht werden.
Die Anträge können ab voraussichtlich Mai 2026 über ein Onlineportal eingereicht werden. Hierbei unterstützt dich dein Kia Händler.
Dein Kia Händler berät dich gerne – zum Beispiel zur Prüfung deiner Förderberechtigung und zu unseren förderfähigen Fahrzeugmodellen.
Mit dem Kia Newsletter bist du immer informiert – zum Beispiel über Neuigkeiten zur E-Mobilitätsförderung und Aktuelles aus der Welt von Kia.
¹ Reichweite
Die wirkliche Reichweite hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel der vorherrschenden Außentemperatur, Batteriezustand und Ladezustand der Batterie zum Startzeitpunkt der Ladung, sowie Batteriealter, Fahrzeugzustand und Zuladung. Die Reichweite wurde nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Die individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topografie und Nutzung elektrischer Verbraucher haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese u.U. reduzieren.
² Leasingangebot Kia EV4
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der KIA Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Europa-Allee 22, 60327 Frankfurt am Main. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht im Falle des Fernabsatzgeschäfts. Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Kia EV4 Air Elektromotor, 58,3 kW-Batterie, FWD (Strom, Reduktionsgetriebe); 150 kW (204 PS), Fahrzeugpreis 37.590,00 EUR, einmalige Leasingsonderzahlung 6.000 EUR, Laufzeit 48 Monate, Gesamtlaufleistung 20.000 km, 48 mtl. Rate à 129,00 EUR, Gesamtbetrag 12.192,00 EUR. Kostenpflichtige Sonderausstattung möglich. Zuzüglich Überführungskosten. Fahrzeugpreis und Leasingsonderzahlung inkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026. Gilt nur für bis zum 31.03.2026 erfolgte Zulassungen.
Das Angebot ist nach dem E-Auto-Förderprogramm in Höhe von bis zu 6.000 Euro förderfähig. Für die Genehmigung der Förderprämie gibt es genaue Voraussetzungen. Erfüllung dieser, Höhe und Verfügbarkeit der staatlichen Förderungen hängen von den jeweils gültigen Richtlinien ab. Ob und wie du die Voraussetzungen erfüllst, wird im Einzelfall geprüft. Weitere Informationen findest du auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums: https://www.bundesumweltministerium.de. Stand 19.01.2026
³ Förderung
Genaue Voraussetzungen, Höhe und Verfügbarkeit der staatlichen Förderungen hängen von den jeweils gültigen Richtlinien ab. Ob und wie du die Voraussetzungen erfüllst, wird im Einzelfall geprüft. Weitere Informationen findest du unter: https://www.bundesumweltministerium.de.
Stand: 19.01.2026