Eine tolle Nachricht, wenn du dir einen vollelektrischen Kia oder ein Modell mit Plug-in Hybridantrieb zulegen möchtest: Die Bundesregierung hat sich auf eine neue E-Mobilitätsförderung geeinigt und die wichtigsten Punkte des Förderprogramms nun veröffentlicht.
Je nachdem, welche Bedingungen du erfüllst, kannst du ab 2026 bis zu 5.000 Euro Förderprämie
erhalten.
Die dargestellten Bedingungen spiegeln den aktuell öffentlich bekannten Stand dar und dienen lediglich als erste Orientierungshilfe.
Nur Privatpersonen, keine Unternehmen.
Mit einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen von maximal 80.000 €.
Für jedes Kind erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 €. Wenn also z. B. drei Kinder im Haushalt leben, darf das Haushaltseinkommen bis zu 95.000 € betragen.
Jeder berechtigte Haushalt erhält 3.000 € Basisförderung.
Dazu gibt es einen Kinderbonus: 500 € pro Kind für maximal zwei Kinder, also max. 1.000 €.
Und einkommensabhängig weitere 1.000 € für Haushalte, die weniger als 3.000 € netto pro Monat zur Verfügung haben.
Insgesamt kann die Förderprämie also bis zu 5.000 € betragen (3.000 € + 1.000 € + 1.000 €).
Alle Fahrzeuge der EU-Klasse M1, also alle PKW mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in Hybridantrieb.
Nur Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Die Förderung gilt für Kauf und für Leasing.
Es wird eine Mindesthaltedauer geben, die aber noch nicht festgelegt ist.
Der Förderstart ist für Anfang 2026 geplant, sobald die EU-Beihilfegenehmigung vorliegt.
Letzte Details werden bis Ende 2025 ausgearbeitet.
Dein Kia Händler berät dich gerne – zum Beispiel zur Prüfung deiner Förderberechtigung und zu unseren förderfähigen Fahrzeugmodellen.
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¹ Reichweite
Die wirkliche Reichweite hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel der vorherrschenden Außentemperatur, Batteriezustand und Ladezustand der Batterie zum Startzeitpunkt der Ladung, sowie Batteriealter, Fahrzeugzustand und Zuladung. Die Reichweite wurde nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Die individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topografie und Nutzung elektrischer Verbraucher haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese u.U. reduzieren.
² Förderung
Genaue Voraussetzungen, Höhe und Verfügbarkeit der staatlichen Förderungen hängen von den jeweils gültigen Richtlinien ab. Ob und wie Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird im Einzelfall geprüft. Beschlusstext des Koalitionsausschuss:
Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität. Wir wollen gezielte Anreize setzen, um die Nachfrage von Verbrauchern nach emissionsarmen Fahrzeugen im Straßenverkehr zu stärken und den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu unterstützen. Daher setzen wir auf eine gezielte Förderung insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Kauf und Leasing von reinen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen. Die Förderung soll so unbürokratisch wie möglich erfolgen; zudem werden wir darauf achten, dass das Programm auch einen industriepolitischen Beitrag leistet. Für dieses Förderprogramm werden Mittel aus dem KTF von insgesamt 3 Milliarden Euro verausgabt. Im Rahmen der Erstellung des Klimasozialplans wird geprüft, ob das Programm in Teilen in diesen aufgenommen werden kann. Als Grundlage zur Feststellung der Förderfähigkeit dient das zu versteuernde Jahreseinkommen auf Haushaltsebene 80.000 Euro, wobei je Kind die Berechtigungsgrenze steigt 5.000 Euro. Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Privatpersonen. Gegenstand der Förderung sind Kauf und Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybride. Es wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing festgelegt. Die Förderung wird so ausgestaltet, dass eine Basisförderung von 3.000 Euro festgelegt wird, die mit der Anzahl der Kinder um 500 Euro je Kind auf max. 1.000 Euro ansteigt. Zudem wird für besonders niedrige Einkommen eine zusätzliche Aufstockung vorgesehen ( 1.000 Euro / bei < 3.000 Euro mtl. Netto-HH-Einkommen). Die Bundesregierung wird unter Beteiligung von BMUKN, BMF, BMWE, BMV, BMI und BKAmt insbesondere auf Basis der zum 10.12.2025 angekündigten EU-Initiativen „Industrial Accelerator Act“ und „Battery-Booster“ schnellstmöglich EU-rechtskonforme und möglichst EU-weit harmonisierbare Local-Content-Kriterien und tragfähige EU-Präferenzregelungen erarbeiten. Diese Vorgaben werden in das laufende Förderprogramm integriert. Die Ausgestaltung des Förderprogramms wird bis Jahresende finalisiert. Das Programm wird schnellstmöglich im Jahr 2026 – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – gestartet.