Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.
(1) Kundenvorteil XCeed
Unverbindlich empfohlener Nachlass gegenüber der UVP der Kia Motors Deutschland GmbH bei Kauf eines noch nicht zugelassenen neuen Kia XCeed Edition 7, keine Barauszahlung, nicht kombinierbar mit anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen, nur solange der Vorrat reicht, längstens bis 31.03.2020. Details erfahren Sie bei einem teilnehmenden Kia-Partner.
(2) Kundenvorteil Sportage
Unverbindlich empfohlener Nachlass gegenüber der UVP der Kia Motors Deutschland GmbH bei Kauf eines noch nicht zugelassenen neuen Kia Sportage DREAM-TEAM Edition Premium+, keine Barauszahlung, nicht kombinierbar mit anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen, nur solange der Vorrat reicht, längstens bis 31.03.2020. Details erfahren Sie bei einem teilnehmenden Kia-Partner.(3) UVP
UVP der Kia Motors Deutschland GmbH unter Einschluss des Nachlasses (zuzüglich Überführungskosten).
(4) Kundenvorteil Stonic
Unverbindlich empfohlener Nachlass gegenüber der UVP der Kia Motors Deutschland GmbH Im Aktionszeitraum vom 01.08.2019 bis 31.03.2020 bei Kauf eines noch nicht zugelassenen neuen Kia Stonic 1.0 T-GDI 88 kW (120 PS), keine Barauszahlung, nicht kombinierbar mit anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen. Details erfahren Sie bei einem teilnehmenden Kia-Partner.(5) UVP
Unverbindliches Preisangebot inkl. MwSt.(6) Umweltbonus
Die staatliche Umweltförderung wird beim Kauf eines Kia Elektrofahrzeuges (€ 6.000,00) oder Kia Plug-In Hybrid-Fahrzeugs (€ 4.500,00), jeweils nicht älter als 12 Monate, max. 15.000 km, max. ein Vorbesitzer, nicht bereits gefördert, gewährt. Die Förderung umfasst (ausgenommen bei dem Kia Optima SW Plug-In Hybrid) neben dem Umweltbonus auch die AVAS-Förderung (Acoustic Vehicle Alerting System, System für künstliche Fahrgeräusche für Elektrofahrzeuge) in Höhe von € 100. Der Umweltbonus wird zur Hälfte als staatlicher Zuschuss und als Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises gewährt. Hierdurch reduziert sich hinsichtlich des Herstelleranteils die Umsatzsteuer auf den Fahrzeugkaufpreis. Die AVAS-Förderung wird als staatlicher Zuschuss gewährt. Insgesamt beläuft sich der Preisvorteil für Privatkunden bei Kauf eines Kia Elektrofahrzeugs auf € 6.670 (Umweltbonus € 6.000 + AVAS-Förderung € 100 + Umsatzsteuerersparnis € 570) und bei Kauf eines Kia Plug-In Hybrid-Fahrzeugs auf € 5.027,50 (Umweltbonus € 4.500 + AVAS-Förderung € 100 + Umsatzsteuerersparnis € 427,50). Der Preisvorteil für Privatkunden bei Kauf eines Kia Optima SW Plug-In Hybrid beläuft sich auf € 4.927,50 (Umweltbonus € 4.500 + Umsatzsteuerersparnis € 427,50). Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme von Umweltbonus und AVAS-Förderung sind durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Umweltbonus und AVAS-Förderung, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses und der AVAS-Förderung erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags.