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Übersicht

FINANZIERUNG UND LEASING

7-Jahre-Kia-Herstellergarantie
*Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen, u. a. bei Batterie, Lack und Ausstattung.

Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV), Hybrid-Elektrofahrzeugen (HEV) und Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugen (PHEV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 7 Jahren ab der Erstzulassung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Niedervoltbatterien (48 V und 12 V) in Mild-Hybrid-Elektrofahrzeugen (MHEV) gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 2 Jahren ab der Erstzulassung, unabhängig von der Kilometerleistung. Ausschließlich bei EV-Fahrzeugen garantiert Kia eine Batteriekapazität von 65%. Die Kapazitätsminderung der Batterie in PHEV-, HEV- und MHEV-Fahrzeugen ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Um einer möglichen Kapazitätsminderungentgegenzuwirken, lesen Sie die Betriebsanleitung. Weitere Informationen zur Kia-Garantie finden Sie unter
www.kia.com/de/garantie
Rechtliche Hinweise
Kia Sportage 1.6 GDI 2WD Vision (Benzin/Schaltgetriebe); 97 kW (132 PS): Kraftstoffverbrauch kombiniert 6,9 l/100 km: CO₂-Emission kombiniert 158 g/km.
Kia Stonic 1.0 T-GDI Platinum Edition (Benzin/Schaltgetriebe); 88 kW (120 PS): Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,5 l/100 km: CO₂-Emission kombiniert 125 g/km.
Kia e-Niro 64-kWh-Batterie Edition 7 (Elektromotor/Reduktionsgetriebe) 150 kW (204 PS): Stromverbrauch kombiniert 15,9 kWh/100 km: CO₂-Emission: kombiniert 0 g/km.
Kia e-Soul 64-kWh-Batterie Edition 7 (Elektromotor/Reduktionsgetriebe) 150 kW (204 PS): Stromverbrauch kombiniert 15,7 kWh/100 km: CO₂ -Emission kombiniert 0 g/km.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.


(1) Kundenvorteil XCeed

Unverbindlich empfohlener Nachlass gegenüber der UVP der Kia Motors Deutschland GmbH bei Kauf eines noch nicht zugelassenen neuen Kia XCeed Edition 7, keine Barauszahlung, nicht kombinierbar mit anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen, nur solange der Vorrat reicht, längstens bis 31.03.2020. Details erfahren Sie bei einem teilnehmenden Kia-Partner.


(2) Kundenvorteil Sportage

Unverbindlich empfohlener Nachlass gegenüber der UVP der Kia Motors Deutschland GmbH bei Kauf eines noch nicht zugelassenen neuen Kia Sportage DREAM-TEAM Edition Premium+, keine Barauszahlung, nicht kombinierbar mit anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen, nur solange der Vorrat reicht, längstens bis 31.03.2020. Details erfahren Sie bei einem teilnehmenden Kia-Partner.


(3) UVP

UVP der Kia Motors Deutschland GmbH unter Einschluss des Nachlasses (zuzüglich Überführungskosten).


(4) Kundenvorteil Stonic

Unverbindlich empfohlener Nachlass gegenüber der UVP der Kia Motors Deutschland GmbH Im Aktionszeitraum vom 01.08.2019 bis 31.03.2020 bei Kauf eines noch nicht zugelassenen neuen Kia Stonic 1.0 T-GDI 88 kW (120 PS), keine Barauszahlung, nicht kombinierbar mit anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen. Details erfahren Sie bei einem teilnehmenden Kia-Partner.


(5) UVP

Unverbindliches Preisangebot inkl. MwSt.


(6) Umweltbonus

Die staatliche Umweltförderung wird beim Kauf eines Kia Elektrofahrzeuges (€ 6.000,00) oder Kia Plug-In Hybrid-Fahrzeugs (€ 4.500,00), jeweils nicht älter als 12 Monate, max. 15.000 km, max. ein Vorbesitzer, nicht bereits gefördert, gewährt. Die Förderung umfasst (ausgenommen bei dem Kia Optima SW Plug-In Hybrid) neben dem Umweltbonus auch die AVAS-Förderung (Acoustic Vehicle Alerting System, System für künstliche Fahrgeräusche für Elektrofahrzeuge) in Höhe von € 100. Der Umweltbonus wird zur Hälfte als staatlicher Zuschuss und als Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises gewährt. Hierdurch reduziert sich hinsichtlich des Herstelleranteils die Umsatzsteuer auf den Fahrzeugkaufpreis. Die AVAS-Förderung wird als staatlicher Zuschuss gewährt. Insgesamt beläuft sich der Preisvorteil für Privatkunden bei Kauf eines Kia Elektrofahrzeugs auf € 6.670 (Umweltbonus € 6.000 + AVAS-Förderung € 100 + Umsatzsteuerersparnis € 570) und bei Kauf eines Kia Plug-In Hybrid-Fahrzeugs auf € 5.027,50 (Umweltbonus € 4.500 + AVAS-Förderung € 100 + Umsatzsteuerersparnis € 427,50). Der Preisvorteil für Privatkunden bei Kauf eines Kia Optima SW Plug-In Hybrid beläuft sich auf € 4.927,50 (Umweltbonus € 4.500 + Umsatzsteuerersparnis € 427,50). Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme von Umweltbonus und AVAS-Förderung sind durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Umweltbonus und AVAS-Förderung, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses und der AVAS-Förderung erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags.