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Förderung & Steuervorteile

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Kraftfahrzeugsteuer-Gesetz (KraftStG 2002) - § 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Ab 2026: Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bei Erstzulassung bis 31.12.2030, für maximal 10 Jahre – längstens bis 31.12.2035.

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Nachteilsausgleich Dienstwagen-Besteuerung
0,25 % Besteuerung des Listenpreises von E-Autos bis 100.000 €. Plug-in-Hybride werden ab 2026 wie herkömmliche Fahrzeuge mit 1 % versteuert.

Verschenke kein Geld:

Diese Modelle senken deine Steuerlast.

Du nutzt den Firmenwagen auch privat? Dann kannst du weiterhin kräftig Steuern sparen – allerdings nur mit einem vollelektrischen Fahrzeug.
Ab 2026 gelten folgende Vorteile:

  • E-Autos: Bei vollelektrischen Fahrzeugen mit bis zu 100.000 € Bruttolistenpreis werden weiterhin nur 0,25 % des Listenpreises als Bemessungsgrundlage angesetzt.
  • Plug-in-Hybride: Ab 2026 entfällt der Steuerbonus – sie werden wie herkömmliche Fahrzeuge mit 1 % versteuert.

Die bisherige 50 %-Regel für Plug-in-Hybride (CO₂-Emission max. 50 g/km oder mind. 60 km elektrische Reichweite) entfällt.

Den Steuervorteil für dein Wunschmodell kannst du direkt hier ausrechnen.

Schritt 1 von 3
Wähle das Fahrzeug, für das du deinen Steuervorteil ermitteln möchtest.

Der Kia e-Soul.

Eine Stilikone, die auffällt. Der vollelektrische Mini-SUV begeistert mit profilstarakem Design und innovativer Technik. Dank optimalem Drehmoment beschleunigt er gleichmäßig und schnell – ein kompaktes, leistungsstarkes Elektrofahrzeug mit hoher Alltagstauglichkeit.