Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.
(1) Finanzierungsbeispiel
Ein unverbindliches Finanzierungsangebot der KIA Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. KostenpflichtigeSonderausstattung möglich. Zuzüglich Überführungskosten. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Das Angebot ist auf Basis der UVP der Kia Motors Deutschland GmbH erstellt. Den verbindlichen Endpreis einschließlich anfallender Nebenkosten erfahren Sie bei IhremKia Vertragshändler. Vertragsabschluss nur bei hinreichender Bonität des Kunden. Abgebildetes Modell kann zusätzliche kostenpflichtige Ausstattungspakete und Sonderzubehör enthalten, die im Finanzierungsangebot nicht berücksichtigt sind. Vorstehende Jahreszins-Angabenstellen den Beispielswert des nach §6a Abs. 4 PAngV zu erwartenden effektiven Jahreszinses in 2/3 aller, voraussichtlich aufgrund der Werbung zustande kommender Verträge dar. Verbraucher haben gemäß § 355 und § 495 BGB ein Widerrufsrecht. Angebot gültig bis 31.03.2021 und solange der Vorrat reicht. Bei allen teilnehmenden Kia Partnern. Nicht kombinierbar mit anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen.(2) Leasingangebot
Kia e-Soul:
Ein repräsentatives und unverbindliches Leasingangebot für Privatkunden auf Basis einer Kilometerabrechnung von der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg, im Rahmen des Produktes Kia Leasing für den Kia e-Soul, Ausstattung Vision in Außenfarbe Space Cadet Green. Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in Höhe von 40.346,55 EUR. Das Full-Service-Angebot mit monatlicher Leasingrate von 199,– EUR (36 Leasingraten à 199,-EUR) beinhaltet die Kosten für alle Wartungsarbeiten, Teile und Verschleißreparaturen gemäß den Bedingungen des Technik-Service-Dienstleistungsumfangs. Das Angebot ist auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung der Kia Motors Deutschland GmbH erstellt und ist gültig mit einer Sonderzahlung von 6.100,- EUR durch den Leasingnehmer, die sich aus der staatlichen Umweltprämie zzgl. der AVAS-Förderung zusammensetzt (vom Kunden selbstständig zu beantragen) und für eine Laufzeit von 36 Monaten und mit einer Gesamtlaufleistung von 30.000 Kilometern bei einem effektiven Jahreszins von 3,56 % und einem gebundenen Sollzins von 3,50 %. Voraussichtlicher Gesamtkreditbetrag in Höhe von 27.482,00 EUR. Gesamtbetrag in Höhe von 7.164,36 EUR. Den verbindlichen Endpreis, einschließlich anfallender Nebenkosten für Zulassung und Überführung, erfahren Sie bei Ihrem Kia Vertragshändler. Mehr- und Minderkilometer werden am Ende der Leasinglaufzeit gesondert abgerechnet. Abgebildete Modelle können zusätzliche kostenpflichtige Ausstattungspakete und Sonderzubehör enthalten, die im Leasingangebot nicht berücksichtigt sind. Vorstehende Angaben stellen den Beispielwert des nach § 6a Abs. 4 PAngV zu erwartenden effektiven Jahreszinses in 2/3 aller voraussichtlich aufgrund der Werbung zustande kommender Verträge dar. Das Angebot ist freibleibend und richtet sich an Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ADAC Mitglied sind. Vertragsabschluss nur bei hinreichender Bonität des Verbrauchers. Verbraucher haben gemäß § 355 BGB und § 495 BGB ein Widerrufsrecht. Angebot gültig bis 31.03.2021.
Staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge: Die Innovationsprämie beläuft sich auf 9.000 EUR und wird in Höhe von 6.000 EUR als staatlicher Zuschuss und in Höhe von 3.000 EUR als Herstelleranteil gewährt (Reduzierung des Nettokaufpreises). Die staatliche Innovationsprämie ist fahrzeuggebunden und durch den Leasingnehmer beim Bundesministerium unter www.bafa.de zu beantragen. Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie sind durch die auf der BAFA Website abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der staatlichen Innovationsprämie. Keine Barauszahlung. Die staatliche Innovationsprömie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2021. Der Herstelleranteil von 3.000 EUR ist bereits in dem ausgewiesenen Endpreis berücksichtigt.
Für einen zustande gekommenen Leasingvertrag gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALD AutoLeasing D GmbH.
Solange der Vorrat reicht. Druckfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
(3) Innovationsprämie
Mit der aufgrund des Konjunkturprogramms der Bundesregierung eingeführten Innovationsprämie wird der staatliche Anteil an der Kaufprämie für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und Elektro-Fahrzeuge im Zeitraum vom 03.06.2020 bis 31.12.2021 verdoppelt. Die staatliche Umweltförderung beim Kauf eines Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs oder eines Elektrofahrzeugs umfasst die Innovationsprämie in Höhe von € 6.750 für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und in Höhe von € 9.000 für Elektro-Fahrzeuge. Die Innovationsprämie wird in Höhe eines Betrages von € 4.500 für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und € 6.000 für Elektro-Fahrzeuge als staatlicher Zuschuss und in Höhe von weiteren € 2.250 für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und € 3.000 für Elektro-Fahrzeug als Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises gewährt. Hierdurch reduziert sich die Umsatzsteuer auf den Fahrzeugkaufpreis um € 428 für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge (19 % von € 2.250) und um € 570 für Elektro-Fahrzeug (19% von € 3.000). Insgesamt beläuft sich der Preisvorteil für Privatkunden auf € 7.178 (Innovationsprämie € 6.750 + Umsatzsteuerersparnis € 428) für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und auf € 9.570 (Innovationsprämie € 9.000 + Umsatzsteuerersparnis € 570) für Elektro-Fahrzeuge. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie sind durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2021. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags.